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Lieferzeit-Info: hierPerfekt auch für größere Nähprojekte wie Quilts! Der Anschiebetisch für Ihre HUSQVARNA VIKING H|CLASS 100Q Nähmaschine!
Nur für die Husqvarna Viking H|CLASS 100Q
Die Nähwelt Schweizer steht Ihnen gerne als Ihr kompetenter Ansprechpartner für den technischen Service zur Verfügung. Insbesondere machen wir das auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall. Selbstverständlich beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihre Nähmaschine oder Overlockmaschine, wir organisieren für Sie die komplette Abwicklung von Kundendienstaufträgen und Reparaturaufträgen und sorgen für eine fachgerechte Erledigung von den technischen Arbeiten – und das nicht nur in einem Garantiefall !!
GARANTIEBESTIMMUNGEN NACH EU-NORM
Internationale Garantie:
Diese Garantie wird für alle Husqvarna-Viking-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Die dem Kunden zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.
Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.
Erweiterte Garantie:
Die erweiterte Garantie gilt nur für bestimmte Modelle (Die erweiterte Garantie gilt für die HUSQVARNA-VIKING-Baureihen Sapphire, Designer Topaz, Designer Ruby, Designer Diamond, Opal.-Reihe). Sie gilt in Ergänzung
zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre.
Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss sofort nach Verkauf, die Maschine vom Verkäufer online in unserer Garantieabwicklung registriert werden. Im Garantiefall muss der Kunde den entsprechenden Kaufnachweis (z.B. die Verkaufsrechnung) vorlegen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers).
Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations-und Materialfehler.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Overlockmesser.
Von der Garantieverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderen:
- Beschädigung durch falschen Stromanschluss, unnormale Stromverhältnisse (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt.
- Schäden, die auf ungenügende Pflege zurückzuführen sind.
- Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften des Produktes.
- Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung des Produktes.
- Fehler oder Schäden verursacht dadurch, dass das Produkt von einer anderen Person als einem autorisierten Fachhändler repariert oder modifiziert wurde.
- Fehler oder Schäden verursacht durch Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.
Wir weisen darauf hin, daß Ihnen im Falle eines Sachmangels neben den Garantieansprüchen auch uns als Verkäufer gegenüber die gesetzlichen Gewährleistungrechte zustehen. Diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von der Garantie unberührt.
Gewährleistung:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen