10 Jahre BERNINA Garantie bei der Nähwelt
Schweizer
Die 4 Jahre ( 2+2 ) Garantie von BERNINA nachdem man sich registriert hat sind schon ne tolle Sache. Gar keine Frage.
Die Nähwelt führt seit dem Jubiläumsjahr 2018 weltweit als erster Nähmaschinen-Händler eine BERNINA-Haus-Garantie, eine Garantie von 10 Jahren auf alle Nähmaschinen von BERNINA ein.
Über die 2+2 Jahre Garantie hinaus erstreckt sie sich für weitere 6 Jahre auf die Arbeitszeit und alle mechanischen Teile der Maschine außer dem Einfädler.
Das gibt es nur hier. Das bietet nur die 1. originale NÄHWELT ! - Die Nähwelt Schweizer in Göppingen !
Wir möchten unseren Kunden mit dieser Garantie eine echte Zusatzleistung geben. Nicht nur einen guten Preis, sondern etwas, das die Freude über viele Jahre an einer echten BERNINA erhalten soll. Viele Kunden vergleichen die heutigen Maschinen mit denen der Eltern und Großeltern und kommen immer wieder zu dem Schluss, daß heutige Maschinen wohl nicht mehr so gut in der Qualität sein würden. Genau das wollen wir widerlegen.
Es gibt sie noch, die Nähmaschinen, die es an Qualität und Leistung mit den alten Maschinen aufnehmen können. Ja sogar vielfach übertreffen. BERNINA-Nähmaschinen verarbeiten moderne Stoffe vielfach besser und in der Optik schöner, als alte Modelle. In der Konstruktion und der präzisen Verarbeitung von BERNINA Nähmaschinen spiegelt sich die überragende Qualität wider. Unsere Firma führt seit vielen Jahren diese Marke. Wir haben unglaublich viele zufriedene BERNINA Kunden.
Daher sahen wir es als Verpflichtung gegenüber unseren Kunden an, ein deutliches Zeichen der langlebigen Qualität dieser schönen Nähmaschine zu setzen. Für unsere Kunden ist es dabei eine Minimierung des Kaufrisikos. Oder wenn man so will - eine Bestätigung der Kaufentscheidung. In der Nähwelt bestellt man eben mit einem besonderen Plus.
Mit der 10-Jahres-Garantie, die es so nirgends auf alle BERNINA Nähmaschinen gibt. Und im Reparaturfalle sind wir mit unserer eigenen Werkstatt für unsere Kunden da. Natürlich nicht nur in den 10 Garantie-Jahren. Selbstverständlich auch danach.
So können wir verkürzt wiedergegeben sagen: Für BERNINA gibt es auf bei uns gekauften Maschinen 2+2 Jahre ( durch Registrierung bei BERNINA) auf Motor und Elektrik bzw. Elektronik und 10 Jahre auf die gesamte Mechanik der Maschine inklusive der notwendigen Arbeitszeit. Natürlich nicht bei vorsätzlicher Beschädigung oder natürlichem Verschleiß.
Wir übernehmen in heutiger Zeit gerne das Risiko für unsere Kunden, weil wir der Meinung sind, daß es in einem guten Fachgeschäft auch zu einem guten Service gehören sollte. Gerade bei einem so langlebigen Produkt wie es Nähmaschinen, und vor allen Dingen die Nähmaschinen von BERNINA, sind.
Eine detaillierte Extra-Garantie-Karte mit folgendem Inhalt liegt den Maschinen bei:
Garantieerklärung :
10 Jahres - Garantie
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt Ihnen die Firma NÄHWELT Schweizer e.K. , Marktstr. 8 , 73033 Göppingen, für die von Ihnen erworbene Ware eine Garantie zu folgenden Bedingungen:
- Die Garantie-Zeit beträgt 10 Jahre.
- Sie erstreckt sich auf alle mechanischen Teile und Baugruppen die in die Maschine gesteckt oder geschraubt oder anderweitig befestigt wurden.
- Für die elektrische Anlage einschließlich des Motors beschränkt sie sich gemäß den Bedingungen des Herstellers auf 2 Jahre. Plus 2 weitere Jahre nach Registrierung der Nähmaschine auf der Internet-seite von BERNINA ). Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Sachmängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind (Beschaffensheitsgarantie).
- Tritt ein solcher Mangel auf und um einen möglichst schnellen Service zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns möglichst eine detaillierte Beschreibung des Mangels nebst Rechnungskopie beizulegen. Entweder bei Übergabe oder Zusenden der Maschine. Entweder in 73033 Göppingen Marktstr. 8
- Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz der fehlerhaften Teile und die Arbeitszeit.
- Die Garantie erlischt, sobald Dritte Reparaturen oder Veränderungen an dem Erzeugnis vornehmen oder die Fabrikations-Nummer geändert oder unleserlich gemacht wird. Schäden und Mängel infolge Abnutzung, fehlerhafter Bedienung oder mangelhafter Pflege fallen nicht unter die Garantie.
- Ab dem 7.Monat der Garantiezeit gehen Kosten und Gefahr des Transports des Erzeugnisses zu der Vertretung und zurück zu Lasten des Garantieberechtigten. Das gilt insbesondere auch für Erzeugnisse, welche im Ausland Verwendung finden.
- Wir weisen darauf hin, daß Ihnen im Falle eines Sachmangels neben den Garantieansprüchen auch uns als Verkäufer gegenüber die gesetzlichen Gewährleistungrechte zustehen. Diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von der Garantie unberührt.
Gewährleistung:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
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Diese Angebot gilt für:
- BERNINA Nähmaschinen
- BERNINA Stickmaschinen
- BERNINA Overlockmaschinen