Die Nähwelt Schweizer steht Ihnen gerne als Ihr kompetenter Ansprechpartner für den technischen Service zur Verfügung. Insbesondere machen wir das auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall. Selbstverständlich beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Ihre Nähmaschine oder Overlockmaschine, wir organisieren für Sie die komplette Abwicklung von Kundendienstaufträgen und Reparaturaufträgen und sorgen für eine fachgerechte Erledigung von den technischen Arbeiten – und das nicht nur in einem Garantiefall !!
4 – Jahre Garantie-Erklärung BERNINA
Sobald Sie sich für eine BERNINA Nähmaschine entschieden und diese gekauft haben, haben Sie die Möglichkeit eine Produktregistrierung durchzuführen. Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!
Garantie-Bedingungen:
Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.
Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen. Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall,Stromschwankungen).
Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.Diese Teile-und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile. BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit
dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten
Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen
BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen
Wir weisen darauf hin, daß Ihnen im Falle eines Sachmangels neben den Garantieansprüchen auch uns als Verkäufer gegenüber die gesetzlichen Gewährleistungrechte zustehen. Diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von der Garantie unberührt.
Gewährleistung:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen